
ARBEITSRECHT
ARBEITSRECHTLICHE STREITIGKEITEN
OFT EINE EMOTIONALE SACHE
Sie finden in mir einen Spezialisten auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes.
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind für den Arbeitnehmer oft eine
emotionale Sache. Wenn die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses droht oder erfolgt, geht es nicht selten auch um existentielle Fragen.
Die Einschaltung eines versierten Rechtsanwaltes in diesem Bereich ist
wichtig. Nur so kann sichergestellt werden, dass trotz der hohen emotionalen Belastung am Ende der Streitigkeit ein gerechtes Ergebnis steht.
Ich stehe Ihnen im Streitfall zur Seite und kämpfe für Ihre interessengerechte Behandlung.
ABMAHNUNG
Sie haben vom Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten. Diese einfach hinzunehmen ist nicht immer richtig. Denn eine Abmahnung ist für eine etwaige nachfolgende Kündigung notwendige Voraussetzung. Sollten Sie feststellen, dass das abgemahnte Verhalten nicht zutrifft, gilt es unverzüglich gegen die Abmahnung vorzugehen. Eine Abmahnung kann formell oder auch inhaltlich falsch sein. Sie ist dann nichtig und somit aus der Personalakte zu löschen.
Kontaktieren sie mich, um in einem gemeinsamen Gespräch zu klären, was gegen eine vorliegende Abmahnung zu tun ist.
KÜNDIGUNG
Die Kündigung beendet das bestehende Arbeitsverhältnis. Aber nur dann wenn sie wirksam ist.
Dies festzustellen und die Unwirksamkeit auszusprechen ist Sache der Arbeitsgerichte.
Wichtig ist bei einer Kündigung schnell zu handeln. Denn nur wenn gegen die Wirksamkeit, innerhalb von drei Wochen nach Zugang, vor den Arbeitsgerichten Klage erhoben wurde kann die Wirksamkeit angegriffen werden. Auch eine Kündigung, die nicht gerechtfertigt ist, wird nach Ablauf dieser Anrufungsfrist wirksam. Dann kann dagegen nicht mehr vorgegangen werden.
Ob eine Kündigung tatsächlich unwirksam ist hängt vom Einzelfall ab. Wurde bei einer verhaltensbedingten Kündigung eine vorherige Abmahnung ausgesprochen? Ist eine ordnungsgemäße soziale Auswahl im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung erfolgt? Kann tatsächlich eine negative Prognose im Bereich einer personenbedingten Kündigung gestellt werden? Wurde der Betriebsrat angehört? Dies sind nur einzelne Fragen, die der Wirksamkeit einer Kündigung entgegenstehen können.
Ob die Kündigung, die Ihnen gegenüber ausgesprochen wurde unwirksam ist, lässt sich nur in einer Einzelfallbetrachtung feststellen. Hierfür stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
MOBBING
Sie werden in ihrer Firma ausgegrenzt? Die Kollegen sprechen nicht mehr mit Ihnen?
Sie müssen Arbeiten verrichten die weit unter ihrer Qualifikation liegen?
Sie erfahren wiederholt gezielte Angriffe auf ihre Person oder ihre Privatsphäre?
Dies alles können Fälle von Mobbing sein. Wenn jedes aufklärenden Verhalten gescheitert ist gilt es, sich gegen diese Behandlung rechtlich zu Wehr zu setzen. Aus der sogenannten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist dieser bei Mobbing am Arbeitsplatz zum aktiven Eingreifen verpflichtet. Geschieht trotz nachgewiesenen Mobbing und Aufforderung zum Einschreiten nichts, ist der Arbeitgeber zum Schadenersatz verpflichtet.
Ich helfe Ihnen, damit ihre Situation gerecht geregelt werden kann.